Allgemeine Geschäftsbedingungen von:

clawitter-translations
Claudia Jones
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Radford, VA 24143
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Der Begriff "Übersetzung" für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen bezieht sich auf eine Übersetzung oder jegliche übersetzungsbezogene Aufgaben wie Transkreation, Bearbeitung (Revision und Überprüfung), Korrekturlesen, Transkription usw., die die Fähigkeiten eines Übersetzers/Korrektors erfordern.


1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben.  
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. 

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. 
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Übersetzung vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. 
(3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn die Übersetzung auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung
(1) Die Parteien erklären sich damit einverstanden, die jeweils andere Partei, ihre Tochtergesellschaften, Direktoren, Amtsträger, Vertreter und Mitarbeiter in Bezug auf jegliche Haftung, Schäden, Verbindlichkeiten, Forderungen und Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, infolge von Handlungen, Unterlassungen oder Vertragsbrüchen durch die entschädigende Partei, ihre Subunternehmer, Mitarbeiter oder Vertreter von der Verantwortung zu entbinden und schadlos zu halten. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
(2) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beschränkt sich die gesamte Haftung der Übersetzerin gegenüber dem Auftraggeber für Schäden oder andere Beträge, die sich aus oder in Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Übersetzerin ergeben, auf den Gesamtbetrag der Zahlungen durch den Auftraggeber an die Übersetzerin.  

6. Beziehung zwischen den Parteien
Die Übersetzerin arbeitet als selbstständige Unternehmerin für den Auftraggeber. Nichts, was in diesen Geschäftsbedingungen enthalten oder impliziert ist, schafft ein Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnis zwischen der Übersetzerin und dem Auftraggeber. Auch führt keine Vereinbarung mit dem Auftraggeber ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder eine ähnliche Beziehung zwischen Übersetzerin und Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich festgelegt. Die Übersetzerin entscheidet frei über die Mittel und Art der Dienstleistungsdurchführung und unterliegt nur den Weisungen des Auftraggebers nur in sofern, dass dieser die gewünschten Ergebnisse festlegt.

7. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im
Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

8. Mitwirkung Dritter
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags oder Teilen davon, von ihr ausgewählte, fachkundige Dritte heranzuziehen und ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber von der Auswahl solcher Drittparteien oder einem späteren Wechsel der Drittpartei in Kenntnis zu setzen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit verpflichten. 

9. Vergütung
(1) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der
tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe
ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

11. Rechtsstreitigkeiten
(1) Im Falle eines Rechtsstreits zwischen den Parteien, der nicht von den Parteien untereinander gelöst werden kann, erklären sich die Parteien bereit an einer Mediation in Übereinstimmung mit den Schlichtungsverfahren der American Arbitration Association's Mediation Services teilzunehmen.
(2) Die Parteien verpflichten sich, die Kosten für eine solche Mediation gemeinsam zu tragen.
(3) Wenn der Rechtsstreit nicht durch die Mediation beigelegt werden kann, erklären sich die Parteien bereit, den Rechtsstreit auf schriftlichen Antrag einer der Parteien nach den Regeln der American Arbitration Association endgültig und verbindlich schlichten zu lassen. Urteile über im Schlichtungsverfahren gefällte Urteile können bei jedem zuständigen Gericht geltend gemacht werden.

12. Rechtswahl
Die Gesetze des Staates Virginia sind maßgebend für die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Interpretation der Rechte und Pflichten der Parteien.

13. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.





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